Eine Startup in der Schweiz gründen: Leitfaden
Startup in der Schweiz gründen: Rechtsformen, Sozialversicherungen, Pflichten und Steuern. quitt Business übernimmt Ihre Lohn- und HR-Administration.

Die Schweiz bietet ein stabiles Umfeld, klare rechtliche Rahmenbedingungen und ein dynamisches Ökosystem – ideale Voraussetzungen für die Gründung einer Startup. Hier finden Sie die wichtigsten Schritte und Pflichten.
Schritt 1 – Wahl der Rechtsform
In der Schweiz sind vier Unternehmensformen besonders verbreitet:
- Einzelunternehmen
- Geeignet für Einzelunternehmer.
- Kein Mindestkapital erforderlich.
- Handelsregistereintrag erst ab CHF 100’000 Umsatz pro Jahr notwendig.
- Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse obligatorisch.
- Kein Notar erforderlich.
- Kollektivgesellschaft (KG)
- Für zwei oder mehr Gesellschafter.
- Kein Mindestkapital.
- Handelsregistereintrag obligatorisch.
- Kein Notar erforderlich.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Mindestkapital CHF 20’000.
- Handelsregistereintrag obligatorisch.
- Notarielle Beurkundung erforderlich.
- Aktiengesellschaft (AG)
- Mindestkapital CHF 100’000 (davon mind. CHF 50’000 einbezahlt).
- Handelsregistereintrag obligatorisch.
- Notarielle Beurkundung erforderlich.
- Häufig von Startups gewählt, da Investoren leichter einsteigen können.
Schritt 2 – Kapitalaufteilung
Die Gründer müssen die Kapitalanteile festlegen und entsprechend einzahlen (z. B. zwei Gründer je 50 % → beide zahlen je die Hälfte des Mindestkapitals).
Schritt 3 – Kapitaleinzahlung bei der Bank
Für eine GmbH oder AG muss das Kapital auf ein Sperrkonto bei einer Bank eingezahlt werden. Die Bank stellt eine Bescheinigung aus, die für den Handelsregistereintrag erforderlich ist.
Schritt 4 – Dokumente vorbereiten und beurkunden
Die Statuten und Gründungsunterlagen werden erstellt und von einem Notar beglaubigt. Die Gründer unterschreiben handschriftlich (in Präsenz oder per Videokonferenz mit Identitätsprüfung).
Schritt 5 – Eintrag ins Handelsregister
Nach der notariellen Beglaubigung erfolgt der Handelsregistereintrag. Damit ist die Gesellschaft offiziell gegründet.
Pflichten nach der Gründung
Nach der Gründung müssen weitere administrative Schritte erledigt werden:
Sozialversicherungen
- AHV/IV/EO (1. Säule): Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse.
- Unfallversicherung (UVG):
- Für alle Mitarbeitenden obligatorisch.
- Unter 8 Stunden/Woche: nur Berufsunfälle.
- Ab 8 Stunden/Woche: auch Nichtberufsunfälle.
- Berufliche Vorsorge (BVG): obligatorisch ab CHF 22’680 Jahreslohn pro Mitarbeitenden (2025).
- Empfohlene Zusatzversicherungen: Betriebshaftpflicht, Krankentaggeldversicherung (KTG), Sachversicherung, Rechtsschutzversicherung.
Anmeldung im Kanton
- Registrierung bei der zuständigen Ausgleichskasse am Firmensitz oder bei den Filialen.
- Abrechnung und Zahlung der Familienzulagen (kantonal unterschiedlich, z. B. 2,65 % im Kanton Waadt).
- Mögliche kantonale Zusatzbeiträge (z. B. PC Familien im Kanton Waadt).
Mitarbeitende aus dem Ausland
- Benötigen eine Aufenthalts- bzw. Arbeitsbewilligung (B, C, Ci, G, L).
- Ohne C-Bewilligung → Registrierung beim Quellensteueramt des Wohnsitzkantons.
Wie quitt Business unterstützt
Die Gründung ist erst der Anfang. Schon ab dem ersten Mitarbeitenden entstehen umfangreiche Pflichten im HR- und Payroll-Bereich.
quitt Business übernimmt für Sie:
- Anmeldung bei Sozialversicherungen (AHV, UVG, BVG).
- Berechnung und Auszahlung der Löhne.
- Abrechnung von Steuern inkl. Quellensteuer.
- Verwaltung von Familienzulagen.
- Erstellung von Arbeitsverträgen, Lohnabrechnungen und Lohnausweisen.
👉 So können Sie sich auf den Aufbau Ihrer Startup konzentrieren, während wir die rechtliche und administrative Sicherheit gewährleisten.
Fazit
Die Gründung einer Startup in der Schweiz ist klar geregelt – doch die administrativen Pflichten sind vielfältig.
Mit quitt Business haben Sie einen zuverlässigen Partner für eine vollständige und rechtskonforme Lohn- und Sozialversicherungsadministration.
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