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Quellensteuer in der Schweiz verstehen

Quellensteuer in der Schweiz: Regeln, Steuer-Codes, Anmeldung, Abzug und Abrechnung. quitt Business übernimmt die komplette Verwaltung für Sie.

08.08.2025

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt jeden Monat vom Lohn der betroffenen Mitarbeitenden abgezogen wird. Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Abzüge und die Überweisung an die zuständige kantonale Steuerbehörde.

Wer unterliegt der Quellensteuer?

Grundsätzlich sind Mitarbeitende quellensteuerpflichtig, die nicht die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen und keine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) haben.

Zu den wichtigsten Bewilligungen gehören:

  • Ausweis B EU/EFTA – Aufenthaltsbewilligung
  • Ausweis Ci EU/EFTA – Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit
  • Ausweis G EU/EFTA – Grenzgängerbewilligung
  • Ausweis L EU/EFTA – Kurzaufenthaltsbewilligung

Wie funktioniert der Abzug?

Der Arbeitgeber zieht die Quellensteuer direkt vom Nettolohn ab und überweist den Betrag an die Steuerbehörde des Wohnsitzkantons der Mitarbeitenden.

Das Unternehmen ist verpflichtet:

  • quellensteuerpflichtige Mitarbeitende beim Wohnsitzkanton anzumelden,
  • die monatlichen Abrechnungen unter Angabe der zugewiesenen Quellensteuernummer einzureichen.

Kommission für Arbeitgeber

Da die Unternehmen die Quellensteuer einziehen und weiterleiten, erlaubt der Kanton eine Kommission für den administrativen Aufwand.

Beispiel: Wenn 2 % abgezogen werden dürfen und Sie CHF 1’000 Quellensteuer abführen, überweisen Sie nur CHF 980 und behalten CHF 20 als Kommission.

Steuer-Codes der Quellensteuer

Jeder quellensteuerpflichtige Mitarbeitende erhält einen 5-stelligen Steuer-Code, der von folgenden Faktoren abhängt:

  • Zivilstand
  • Anzahl Kinder
  • Zahlung der Kirchensteuer (ja/nein)
  • Wohnsitzkanton

Beispiel: Eine Person in Zürich, ledig, mit einem Kind und Kirchensteuerpflicht → Code ZHA1Y.

Einfluss der Familiensituation

Der Familienstand bestimmt einen Teil des Codes:

  • A = ledig
  • B = verheiratet, ein Einkommen
  • C = verheiratet, zwei Einkommen
  • H = ledig mit unterhaltspflichtigen Kindern oder Angehörigen
  • M/N = verheiratet, wohnhaft in Deutschland, arbeitstätig in der Schweiz (ein oder zwei Einkommen)
  • R/S/T = wohnhaft in Italien, arbeitstätig im Tessin (verschiedene Konstellationen)

Kirchensteuer

Die Zahlung der Kirchensteuer ist freiwillig. Mitarbeitende können sich davon befreien, auch wenn sie einer Religionsgemeinschaft angehören.

Spezialfälle

  • Familien mit vielen Kindern: Der Code ist bei 9 Kindern gedeckelt (auch wenn mehr vorhanden sind).
  • Grenzgänger: Spezielle Codes gelten für Italien, Deutschland und Frankreich (z. B. Tarif SF für Grenzgänger aus Frankreich in bestimmten Kantonen).

👉 Die offiziellen Tariftabellen sind auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung verfügbar: Quellensteuer-Tarife nach Kanton.

Wie quitt Business unterstützt

Die Verwaltung der Quellensteuer ist komplex und zeitaufwendig. quitt Business übernimmt den gesamten Prozess für Sie:

  • Anmeldung der Mitarbeitenden bei den kantonalen Behörden
  • Berechnung und Abzug der Quellensteuer
  • Monatliche Abrechnung und Überweisung
  • Ausstellung von Lohnabrechnungen und Lohnausweisen
  • Integration in die Sozialversicherungs- und Lohnadministration

👉 So sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler und sind rechtlich auf der sicheren Seite.

Fazit

Die Quellensteuer ist ein zentrales Instrument der Besteuerung in der Schweiz für viele ausländische Mitarbeitende.

Mit quitt Business wird die Quellensteuer automatisiert, korrekt und transparent abgewickelt.

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