Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub in der Schweiz: Dauer, Entschädigung und Regeln
Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub in der Schweiz: Dauer, Entschädigung, Voraussetzungen und Verfahren. quitt Business übernimmt die Lohnabwicklung.

Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub sind in der Schweiz klar geregelt. Dennoch gibt es viele Details, die Arbeitgebende und Mitarbeitende kennen sollten. Dieser Überblick zeigt die wichtigsten Bestimmungen zu Dauer, Lohnfortzahlung und Antragsverfahren.
Dauer des Mutterschaftsurlaubs
In der Schweiz beträgt der Mutterschaftsurlaub 14 Wochen (98 Tage) ab dem Tag der Geburt. Diese Regel gilt für Vollzeit- wie auch Teilzeitangestellte.
- Eine vorzeitige Rückkehr an den Arbeitsplatz führt zum Verlust der verbleibenden Entschädigung.
- Leistungen können bis zu 5 Jahre nach der Geburt beantragt werden.
- Für Geburten nach dem 1. Juli 2021: Falls das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt länger als 14 Tage hospitalisiert werden muss, verlängert sich der Anspruch um die entsprechende Anzahl Tage (maximal 56 Tage).
Entschädigung während des Mutterschaftsurlaubs
Die Mutterschaftsentschädigung beträgt 80 % des Lohnes, jedoch höchstens CHF 196 pro Tag.
Voraussetzungen:
- Mindestens 9 Monate AHV-Beiträge vor der Geburt
- Mindestens 5 Monate Erwerbstätigkeit während der Schwangerschaft (angepasst bei Frühgeburt)
Zusätzlich können Gesamtarbeitsverträge, kantonale Regelungen oder betriebsinterne Bestimmungen grosszügigere Leistungen vorsehen.
Antrag auf Mutterschaftsentschädigung
Der Antrag kann auf drei Arten gestellt werden:
• Über den Arbeitgeber: Zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter, erhält er die Mutterschaftsleistungen direkt von der Ausgleichskasse.
• Direkt bei der AHV-Ausgleichskasse: Für Selbständige, Arbeitslose oder wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht vorschiessen kann.
• Internationale Auszahlung: Auch nach einem Wegzug ins Ausland können Leistungen ausbezahlt werden.
Vaterschaftsurlaub
Seit Januar 2021 haben Väter Anspruch auf 2 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub, der innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt bezogen werden muss.
- Voraussetzung: Der Arbeitnehmer muss innert 6 Monaten rechtlicher Vater sein oder werden.
- Der Urlaub kann am Stück oder tageweise genommen werden.
- Im Gegensatz zum Mutterschaftsurlaub gibt es keine Verlängerung bei Hospitalisierung des Kindes.
Die Finanzierung erfolgt über die Erwerbsersatzordnung (EO). Seit 2021 wurde der Beitrag zur Familienausgleichskasse von 0,45 % auf 0,5 % erhöht.
Mögliche Weiterentwicklungen
Im Parlament wird derzeit ein gemeinsamer Elternurlaub von 38 Wochen diskutiert. Dieser könnte flexibel zwischen Mutter und Vater aufgeteilt werden und wäre ein Schritt in Richtung Gleichstellung.
Wie quitt Business unterstützt
Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub bedeuten zusätzlichen administrativen Aufwand: Berechnung der Entschädigung, Meldungen an die Ausgleichskasse, Anpassung der Lohnabrechnungen, Ausstellung von Lohnausweisen.
quitt Business übernimmt für Sie:
• Vollständige Abwicklung der Lohnabrechnung und Familienleistungen
• Automatische Meldungen an die zuständigen Ausgleichskassen
• Berücksichtigung von Verlängerungen bei Hospitalisationen
• Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und GAV
👉 So sparen Sie Zeit, reduzieren Fehler und stellen eine rechtskonforme Abwicklung sicher.
Fazit
Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub sind zentrale Bestandteile des Schweizer Arbeitsrechts. Mit klaren Prozessen profitieren Familien von Sicherheit und Arbeitgebende von Transparenz. Mit quitt Business stellen Sie eine einfache und rechtskonforme Abwicklung sicher.
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